Stadtmodell Tauberbischofsheim im 18. Jahrhundert

1525

Bauernkrieg und Stadtordnung

Der Bauernkrieg war für Bischofsheim kein Randereignis auf dem Land. Er war ein politischer und sozialer Bruch in einer frühen kurmainzischen Stadt: Aufstand, städtische Selbstbehauptung, religiöse Hoffnung, Gewalt, Strafgericht und neue Stadtordnung lagen dicht beieinander.

Worum es geht

Wer vom Bauernkrieg hört, denkt leicht an aufständische Dörfer, an Mistgabeln und an eine wütende Landbevölkerung. Für Bischofsheim greift dieses Bild zu kurz. Die Stadt war im frühen 16. Jahrhundert keine ländliche Nebensiedlung, sondern eine befestigte, kurmainzische Amtsstadt mit Markt, Rat, Zünften, Weinbau, Abgabenstrukturen, Umlandbeziehungen und politischer Bedeutung im Mainzer Oberstift.

Gerade deshalb wird der Bauernkrieg hier anders interessant. Es geht nicht nur um Bauern gegen Fürsten. Es geht um den gemeinen Mann, also um Bauern, Häcker, Handwerker, einfache Stadtbürger und dörfliche Gemeinden, die sich gegen Herrschaft, Abgaben, Frondienste, kirchliche Lasten und politische Bevormundung wehrten. In Bischofsheim wurde daraus ein städtischer Konflikt: Wer entscheidet für die Stadt? Der kurmainzische Amtmann? Der Rat? Die Gemeinde auf dem Marktplatz? Die bewaffneten Haufen vor den Toren? Oder ein neu gebildetes Bischofsheimer Fähnlein unter Alexius?

Was war der Bauernkrieg?

Der Deutsche Bauernkrieg war eine große Erhebung in den Jahren 1524 bis 1526. Sie begann in mehreren Landschaften Südwestdeutschlands und breitete sich in kurzer Zeit über weite Teile des Reichs aus: Oberschwaben, Franken, Thüringen, Württemberg, das Elsass, Teile Bayerns und viele kleinere Herrschaften gerieten in Bewegung.

Die Ursachen lagen nicht in einem einzigen Auslöser. Viele Gemeinden litten unter steigenden Abgaben, Frondiensten, Zehnten, Einschränkungen bei Wald, Weide, Jagd und Fischerei, unter Gerichts- und Herrschaftsrechten, die als willkürlich empfunden wurden. Gleichzeitig wuchs in den Jahren der Reformation eine neue religiöse Sprache der Gerechtigkeit. Wenn das Evangelium Freiheit und göttliches Recht verkündete, stellte sich für viele Menschen die Frage: Warum sollte eine weltliche oder geistliche Obrigkeit Abgaben, Dienste und Unterordnung erzwingen, die sich mit diesem göttlichen Recht nicht vereinbaren ließen?

Das berühmteste Programm des Aufstands waren die Zwölf Artikel von 1525. Sie forderten unter anderem freie Pfarrerwahl, eine gerechtere Ordnung des Zehnten, Begrenzung der Frondienste, Rückgabe gemeinschaftlicher Nutzungsrechte und eine Lösung aus der Leibeigenschaft. Das war kein planloser Tumult. Es war der Versuch, soziale Ordnung, Gemeindeautonomie und christliche Legitimation in ein politisches Forderungsprogramm zu bringen.

Warum der Tauberraum brannte

Der Tauberraum war für eine solche Bewegung besonders empfänglich. Hier lagen geistliche und weltliche Herrschaften, Städte, Dörfer, Klöster, Zehntrechte, Weinbauwirtschaft, Verkehrslinien und alte Rechtsbindungen eng ineinander. Wer im Tal Wein baute, wer als Häcker, Tagelöhner, kleiner Handwerker oder armer Bürger lebte, stand nicht außerhalb der städtischen Ordnung, sondern mittendrin in einem Geflecht aus Abgaben, Arbeit, Markt und Herrschaft.

Berberich behandelt den Pfeiferhans von Niklashausen als Vorgeschichte des Bauernkriegs. 1476 sammelte der Hirte Johann Böhm in Niklashausen eine religiös-soziale Massenbewegung um sich. Die Bewegung verband Wallfahrt, Predigt, Forderungen nach Freiheit und scharfe Kritik an Herrschaft, Fron, Zehnt und Zoll. Berberichs Zahlen und Deutungen sind vorsichtig zu lesen, aber der Kern ist für Bischofsheim wichtig: Der Tauberraum hatte lange vor 1525 Erfahrung mit religiös aufgeladener sozialer Mobilisierung.

Als 1525 die Haufen durch Franken zogen, trafen sie also nicht auf eine politisch leere Landschaft. Sie trafen auf Städte, Ämter, Zentbezirke, Dörfer und Weinbauorte, in denen die Frage nach Herrschaft, Abgaben und Gemeindeentscheidung bereits eine Vorgeschichte hatte.

Bischofsheim vor 1525

Bischofsheim war vor dem Bauernkrieg eine Stadt mit Mauern, Markt, Schloss und kurmainzischer Verwaltung. Berberich schildert sie im späten Mittelalter als wohlhabend und politisch bedeutsam, auch als Mitglied des Neun-Städte-Bunds im Mainzer Oberstift. Diese Wohlstandserzählung ist keine neutrale Statistik, aber sie zeigt, wie Berberich den Einschnitt von 1525 versteht: Vor dem Aufstand Ordnung und städtische Kraft, danach Strafgericht, Rechtsverlust und Niedergang.

Wohlfarth setzt einen anderen Akzent. Er liest Bischofsheim sozialtopographisch: Marktplatz und Hauptstraße stehen eher für wohlhabendere Weinhändler, Weinbauern und Kaufleute; Seitengassen und verdichtete Quartiere eher für Häcker, Tagelöhner, Kleinbauern und Handwerker. Verständlich wird damit, warum die Stadt 1525 nicht einfach geschlossen auf einer Seite stand. Bischofsheim war städtisch, aber keineswegs sozial einheitlich.

Gerade der Weinbau verschärft diese Sicht. Weinberge waren Besitz, Arbeit, Risiko und Identität zugleich. Wer Weinberge besaß, wer sie bearbeitete, wer Abgaben zahlte, wer vom Markt lebte und wer in der Stadt politisch mitsprach, konnte in derselben Stadt sehr unterschiedliche Interessen haben.

Die lokale Eskalation 1525

Die Bischofsheimer Ereignisse lassen sich am besten als rasche Verdichtung erzählen. Aus regionaler Unruhe wurde Druck auf die Stadt; aus Druck wurde eine Gemeindeentscheidung; aus der Entscheidung entstand eine aktive Rolle Bischofsheims im Aufstand.

1476 Niklashausen: Der Pfeiferhans zeigt, wie religiöse Erregung, soziale Forderungen und massenhafte Mobilisierung im Tauberraum bereits vor 1525 zusammenfinden.
26. März 1525 Unterschüpf wird in der regionalen Überlieferung als wichtiger Versammlungs- und Auslöseraum im Tauberraum fassbar. Die Bewegung rückt damit räumlich nahe an Bischofsheim heran.
Anfang April In der Umgebung geraten Mergentheim, Lauda, Grünsfeld, Dittigheim, Impfingen, Dittwar und weitere Orte in Bewegung. Bischofsheim liegt nicht mehr am Rand, sondern im Druckfeld mehrerer Haufen.
6. April Nach Wohlfarth steht Bischofsheim zunächst noch demonstrativ auf mainzischer Seite. Diese erste Loyalität macht die spätere Wendung so bedeutsam.
12. April Der Bischofsheimer Keller berichtet, die Bauern ließen der Stadt kaum noch Wahlfreiheit. Amtmann, Keller, Zentgraf und Amtsleute verlassen die Stadt. Die kurmainzische Amtsspitze bricht in der Krise sichtbar weg.
14. April Bauern aus der Zent und aus benachbarten Herrschaften strömen in die Stadt. Damit verlagert sich der Konflikt in den Bischofsheimer Stadtraum selbst.
18. bis 22. April Florian Geyer verhandelt mit Bischofsheim. Am Ende steht die Verbrüderung mit dem Aufstand und die Verpflichtung, die neun Städte des Mainzer Oberstifts aufzubieten und einen eigenen Haufen zu bilden.
23. April Die Einwohner versammeln sich auf dem Marktplatz. Bei Wohlfarth wird hier der Umschlag greifbar: Aus einer bedrängten Stadt wird ein aktiver Aufstandsort. Alexius erscheint als oberster Feldhauptmann des Bischofsheimer Fähnleins.
Mai 1525 Bischofsheim wirkt über die eigene Stadt hinaus. Berberich nennt Bauern bei Bischofsheim, gefangene Boten im Bereich der Tauberbrücke und die Forderung nach Bischofsheimer Geschütz für das Hauptquartier vor Würzburg.
15. Mai Beim Sturm auf die Würzburger Festung Marienberg ist das Bischofsheimer Fähnlein nach Wohlfarth beteiligt. Die lokale Bewegung steht jetzt in der großen fränkischen Entscheidungslage.
2./3. Juni Nach der Niederlage bei Königshofen kippt die Lage. Bischofsheim wird eingenommen, die Aufstandsphase ist militärisch verloren.
Juni 1525 Das Strafgericht trifft die Stadt und ihre Anführer. Bei den genauen Tagesangaben und der Gewichtung der Verantwortlichen sind Berberich, Wohlfarth und die neuere Spezialliteratur sorgfältig gegenzulesen.
25. Juni 1527 Die neue Stadtordnung beschneidet die Rechte der Stadt und der Landschaft im Mainzer Oberstift. Der politische Verlust reicht weit über das Jahr 1525 hinaus.

Der Marktplatz als politischer Entscheidungsraum

Ogiermanns Auswertung macht die Marktplatzszene schärfer als eine bloße Erzählung von Unruhe. Die Gemeinde wurde öffentlich einberufen; dort fiel die Entscheidung, sich mit dem fränkischen Haufen zu verbinden. Das ist für Bischofsheim entscheidend: Der Marktplatz war nicht nur Handelsort, sondern Ort politischer Willensbildung unter Druck.

Diese Entscheidung darf weder romantisiert noch entschuldigt werden. Sie zeigt Handlungsfähigkeit und Zwang zugleich. Die kurmainzische Amtsspitze war geflohen, Bauern aus der Zent und aus benachbarten Herrschaften waren in der Stadt, und die Gemeinde musste sich öffentlich positionieren. Gerade deshalb ist die Marktplatzentscheidung ein Kernereignis der Stadtgeschichte.

Alexius: Name, Figur, Erinnerung

Die Alexius-Tradition war bisher nur genannt. Entscheidend ist: Alexius ist kein dekorativer Erinnerungsname, sondern eine Schlüsselfigur der Bischofsheimer Aufstandserzählung. Nach Wohlfarth erscheint er am 23. April 1525 als oberster Feldhauptmann des Bischofsheimer Fähnleins. Dieses Fähnlein war der bewaffnete städtische Beitrag, mit dem Bischofsheim nicht nur auf Druck reagierte, sondern selbst militärisch und politisch in den Aufstand eintrat.

Warum ist das wichtig? Weil sich an Alexius die Grundfrage des ganzen Vorgangs bündelt. Bischofsheim war nicht bloß Objekt fremder Gewalt. Die Stadt traf Entscheidungen, wählte Führungsleute, stellte ein Fähnlein und versuchte, die neun Städte des Mainzer Oberstifts in Bewegung zu setzen. Alexius steht damit für eine radikale Form städtischer Selbstbehauptung, die nach der Niederlage als Schuld, Aufruhr und strafwürdige Empörung gelesen wurde.

Quellenkritisch bleibt zu unterscheiden: Berberich erzählt aus der Perspektive einer älteren katholisch-konservativen Lokalgeschichte. Wohlfarth betont stärker die soziale und städtische Dynamik. Neuere Spezialliteratur zu Ogiermann und Höbelheinrich schärft besonders die Rolle der Gemeindeentscheidung, der Hauptleute, der neuen Ordnungskräfte und der Stadtordnung von 1527.

Der Neun-Städte-Bund: Warum Bischofsheim größer dachte

Der Neun-Städte-Bund ist für das Verständnis der Bischofsheimer Rolle zentral. Berberich nennt Bischofsheim, Külsheim, Buchen, Düren, Aschaffenburg, Krautheim, Ballenberg, Miltenberg und Amorbach als Städte dieses obererzstiftischen Verbands. Er deutet den Bund als städtischen Stand im Mainzer Herrschaftsraum.

Im Bauernkrieg wurde diese Verbindung politisch brisant. Wenn Bischofsheim die neun Städte aufmahnen sollte, dann zielte das nicht nur auf lokale Unruhe. Es ging um eine städtische, korporative Organisation innerhalb des Mainzer Oberstifts. Wohlfarths Deutung ist hier stark: Bischofsheim habe als einzige Stadt versucht, die neun Städte zu einheitlichem Handeln zu bringen.

Das erklärt, warum der Bauernkrieg in Bischofsheim mehr war als eine Bauernbewegung vor den Toren. Er berührte die politische Ordnung der Stadt selbst. Aus mainzischer Sicht war das gefährlich: Eine Amtsstadt, die sich mit dem gemeinen Mann verbindet und andere Städte aufruft, stellt nicht nur Abgaben infrage, sondern die Herrschaftsarchitektur des Oberstifts.

Königshofen, Strafgericht, gebrochene Ordnung

Die militärische Entscheidung im Tauberraum fiel nicht in Bischofsheim, aber sie traf Bischofsheim hart. Die Niederlage der Bauern bei Königshofen am 2. Juni 1525 zerstörte die Hoffnung auf einen erfolgreichen Aufstand im Taubergebiet. Am folgenden Tag wurde Bischofsheim eingenommen. Was zuvor als Gemeindeentscheidung, Verbrüderung und städtische Selbstbehauptung erschienen war, wurde nun als Empörung behandelt.

Die Strafen sind nicht nur als Vergeltung zu lesen. Sie hatten politische Funktion. Die Obrigkeit musste zeigen, dass die alte Ordnung wieder galt: Amt, Gericht, Rat, Bürgermeister, Zünfte und Stadtgemeinde sollten nicht noch einmal eigenmächtig in eine aufständische Ordnung umschlagen.

Hier liegt eine wichtige Grenze der Quellen. Berberich ist reich an lokaler Erzählung, aber seine moralische Sprache und seine Perspektive des 19. Jahrhunderts färben den Blick. Wohlfarth ist stärker in der sozialen Deutung und in der lokalen Chronologie. Die Spezialliteratur zu Ogiermann und Höbelheinrich ist für Tagesdaten, Verantwortlichkeiten und rechtliche Folgen besonders wichtig. Hinrichtungen und Verantwortlichkeiten verlangen deshalb den direkten Abgleich mit diesen Spezialstudien.

Zwölf Hinrichtungen und Unterwerfung am 13. Juni

Ogiermann nennt nach der Niederlage bei Königshofen ein Strafgericht mit zwölf hingerichteten Haupträdelsführern. Am 13. Juni 1525 mussten Bürgermeister, Rat, Gemeinde und das zugehörige Gamburg eine Unterwerfungsurkunde unterzeichnen. Das ist mehr als ein grausames Nachspiel: Es ist der Moment, in dem aus militärischer Niederlage wieder landesherrliche Rechtsordnung gemacht wurde.

Die Reihenfolge ist wichtig: erst Aufstand und städtische Aktivierung, dann Niederlage, dann Strafgericht, dann Unterwerfung und Schatzung. Wer nur die Schlacht bei Königshofen erzählt, verpasst den eigentlichen Bischofsheimer Befund. Die Stadt wurde nicht nur besiegt, sondern neu in die kurmainzische Ordnung gezwungen.

Waffenabgabe: Wehrfähigkeit wird entzogen

Berberich überliefert nach dem Strafgericht eine besonders harte symbolische Handlung: Am folgenden Tag sollte die Stadt alle Wehr und Harnisch auf das Schloss bringen. Diese Abgabe ist mehr als Inventarverwaltung. Sie zielte auf die Wehrfähigkeit der Bürgerschaft und damit auf einen Kern städtischer Handlungsfähigkeit.

Der Punkt gehört eng zur Stadtmauer- und Schlossgeschichte. Bürgerliche Bewaffnung, Stadttore, Türme, Wachpflichten und Geschütze waren im Spätmittelalter nicht bloß Dekoration. Sie machten eine Stadt verteidigungs- und handlungsfähig. Nach 1525 wurde genau diese Fähigkeit politisch verdächtig.

Darum gehört die Waffenabgabe in der Karte an Schloss, Marktplatz und Mauer: Die Stadt wurde nicht nur juristisch unterworfen, sondern räumlich und materiell entwaffnet.

1527: Die eigentliche Langzeitfolge

Für Bischofsheim endete der Bauernkrieg nicht 1525. Der tiefere Einschnitt kam mit der neuen Stadtordnung von 1527. Sie war mehr als Verwaltungsroutine. Sie war ein politisches Straf- und Neuordnungsinstrument. Die Rechte der Stadt, der Gemeinde, der Zünfte und der Landschaft im Mainzer Oberstift wurden begrenzt; die Obrigkeit zog die Kontrolle enger an sich.

Berberich verbindet damit auch die Aufhebung des Neun-Städte-Bunds. Seine rechtliche Deutung bleibt mit Höbelheinrich und Ogiermann vorsichtig zu gewichten. Aber als historische Grundlinie ist der Punkt stark: Der Bauernkrieg zerstörte für Bischofsheim nicht nur Menschenleben und politische Hoffnungen, sondern auch Formen städtischer Selbstorganisation.

Für die gesamte Stadtgeschichte ist dieser Befund wichtig. Wer Bischofsheim nur als kurmainzische Amtsstadt sieht, übersieht den Moment, in dem diese Stadt versuchte, aus der kurmainzischen Ordnung heraus anders zu handeln. Wer Bischofsheim nur als hübsche Altstadt sieht, übersieht den Marktplatz als Ort der Entscheidung, das Fähnlein als bewaffnetes Zeichen und die Stadtordnung als spätere Disziplinierung.

1527: Strafe wird Steuer

Ogiermanns Auswertung der Domkapitelsprotokolle zeigt die finanzielle Seite der Sanktion. Am 22. Juni 1527 wurden die Kosten des Erzstifts vorgetragen: der Zug in Franken, die Empörung der Bauernschaft, die Hilfe des Schwäbischen Bundes, Reichsregiment, Kammergericht, Gesandtschaften und der Abgang geistlicher Jurisdiktion. Aus der Straflogik wurde dann eine allgemeine Hilfe oder Steuer: der 20. Pfennig.

Das ist politisch raffiniert und hart. Eine Strafe wird sprachlich entschärft, bleibt aber fiskalisch wirksam. Bischofsheim hoffte auf Wiederherstellung des alten Zustands; stattdessen kündigte Albrecht eine neue Ordnung und Polizei an. Der Bauernkrieg endete also nicht nur in Blut und Unterwerfung, sondern auch im Haushalt, in der Steuer und in der dauerhaften Neuordnung.

Wichtig ist dieser Punkt, weil er den Bruch vom Ereignis zur Struktur erklärt. 1525 war der Aufstand; 1527 kamen Steuer, Stadtordnung, Amtskontrolle und Entmachtung.

Was 1527 konkret verloren ging

Die Stadtordnung von 1527 ist nicht als abstrakte Verwaltungsreform zu behandeln. Ogiermann nennt den Verlust von Privilegien, Freiheiten, Selbstverwaltung und Bündnisfähigkeit. Zunft-, Bruderschafts- und Viertelversammlungen wurden genehmigungspflichtig. Das traf genau jene Organisationsformen, durch die Stadtgemeinde, Handwerk, Nachbarschaft und Frömmigkeit politisch handlungsfähig werden konnten.

Damit hängt Bauernkrieg direkt mit Kurmainz zusammen. Die Obrigkeit griff nach 1525 nicht nur einzelne Personen an, sondern die städtische Infrastruktur möglicher Opposition: Rat, Gemeindeversammlung, Zünfte, Bruderschaften, Viertel und Städtebund. Bischofsheim blieb Stadt, aber eine enger kontrollierte Stadt.

Stadtordnung als Kontrolltabelle

Die neue Ordnung von 1527 ist tabellarisch zu lesen. Sie regelt nicht nur Ämter, sondern Zugriff. Gefälle wie Geschoß, Bede, Wegeld, Ungeld, Renten, Gülten, Zinsen, Bußen und Siegelgeld sollten für die Stadt verwendet werden, aber unter mainzischer Ordnung. Rats- und Gerichtspersonen erhielten Sitzungsgeld; Malefiz- und peinliche Sachen wurden nach Reichsordnung behandelt; kleine Händel und Schulden gingen an die Rentmeister, weil das Bürgermeisteramt abgeschafft war.

Weitere Artikel zeigen die praktische Dichte: Bruderschaften durften nicht ohne Wissen und Befehl der Obrigkeit zusammenkommen; Weinschenken und Handel sollten durch Amtmann, Keller, Zentgraf und Zwölferrat überwacht werden; Maße und Gewichte auf Jahrmärkten waren zu prüfen; Türme, Pforten und Stadtbau sollten mit Geschütz, Pulver und nötiger Bereitschaft versehen werden; fällige Zinsen und Gülten der Kellerei mussten auf Anforderung rasch entrichtet werden.

Damit ist die Ordnung kein Nachwort zum Bauernkrieg. Sie ist der Mechanismus, mit dem Kurmainz die Stadt nach 1525 neu fasste: Rat, Gericht, Zünfte, Bruderschaften, Markt, Wein, Maße, Mauer, Türme, Kasse und Schulden wurden in eine überwachte Stadtverfassung gezwungen.

Bauernkrieg als Machtverschiebung

Chronologie und Ordnungstext reichen hier nicht. Entscheidend ist die Bewegung der Macht: Marktplatzentscheidung, Fähnlein, Strafgericht, Waffenabgabe, Steuer und Stadtordnung greifen ineinander. Diese Phasen bilden die politische Abfolge.

Bauernkrieg und Stadtordnung als Folgeketten

Der Bauernkrieg darf nicht als Einzelereignis hängen bleiben. Aufstand, Waffenabgabe, Stadtordnung, zwanzigster Pfennig und spätere Erinnerung bilden Folgeketten, die Macht nach dem Konflikt sichtbar machen.

Was die Quellen leisten, und was nicht

Berberich bleibt unverzichtbar, weil er Bauernkrieg, Niklashausen, Neun-Städte-Bund, Strafgericht und Stadtordnung in eine ältere lokale Gesamterzählung bringt. Seine Stärke ist der Stoff. Seine Schwäche ist die Perspektive: Er schreibt populäre Heimatgeschichte, mit katholischer, ordnungsorientierter und moralischer Färbung. Seine Aussagen sind deshalb nicht wegzuwerfen, aber auch nicht unkontrolliert zu übernehmen.

Wohlfarth ist stark, weil er Bischofsheim als sozialen und städtischen Konfliktraum liest: Weinbau, Häcker, arme Bürger, Marktplatz, Gemeindeentscheidung, Alexius und das Fähnlein treten klarer hervor. Das ist besonders wertvoll, weil es den Bauernkrieg nicht auf Dorf gegen Fürst verengt.

Gehrig/Müller sind nicht die eigentliche Bauernkriegs-Haupterzählung, aber sie liefern für Bischofsheim wichtige Kontextschichten: Schatzungsregister, Zehnt, Kellerei, Faktoreien, Weinbau, Hauslagen und soziale Struktur. Sie helfen, den Ort zu verstehen, in dem der Aufstand stattfand. Die externen Überblicksquellen zum Deutschen Bauernkrieg leisten dagegen den allgemeinen Rahmen: 1524 bis 1526, gemeiner Mann, Zwölf Artikel, Reformation und soziale Forderungen.

Stadtraum des Aufstands

Marktplatz, Brücke, Schloss, Mauer und Umland bilden die räumliche Bühne der Ereignisse.

Quellenapparat

1

Berberich: ältere lokale Synthese

Berberich 1895, Kapitel IV-VI, besonders gedruckt ca. S. 80-107 zum Bauernkrieg; quellenreich, aber moralisch und katholisch-konservativ gefärbt.

2

Alexius-Tradition

Berberich 1895; Kolb/Kiefer um 1950; Jürgen Wohlfarth, Bauernkrieg und TauberBischofsheim 1525.

3

Stadtordnung

Berberich 1895, Kapitel VI; themenkartei nach Ogiermann; Jürgen Wohlfarth.

4

Quellenvergleich

Berberich 1895; Gehrig/Müller 1997; Jürgen Wohlfarth; Bauernkriegslandschaft.de.

5

Pfeiferhans und Tauberraum

Berberich 1895, Niklashausen-Abschnitt; Jürgen Wohlfarth zur Bauernkriegslandschaft.

6

Bischofsheim 1525 bei Berberich

Berberich 1895, Kapitel V, Angaben zu Florian Geyer, Bauern bei Bischofsheim, Boten, Geschütz und Würzburg.

7

Neun-Städte-Bund

Berberich 1895, Abschnitt Neun-Städte-Bund; Jürgen Wohlfarth mit Bezug auf Höbelheinrich.

8

Allgemeiner Rahmen Bauernkrieg

Historisches Lexikon Bayerns: Bauernkrieg 1524-1526; LEO-BW: Themenmodul Bauernkrieg.

9

Zwölf Artikel

LEO-BW: Die Zwölf Artikel; Historisches Lexikon Bayerns: Zwölf Artikel.

10

Sozialraum Bischofsheim

Jürgen Wohlfarth, Bauernkrieg und TauberBischofsheim 1525; Gehrig/Müller 1997 zu Schatzungsregister, Zehnt, Kellerei und Faktoreien.

11

Chronologie April 1525

Jürgen Wohlfarth, Bauernkrieg und TauberBischofsheim 1525; Berberich 1895, Kapitel V.

12

Alexius und Fähnlein

Jürgen Wohlfarth, Bauernkrieg und TauberBischofsheim 1525; Bauernkriegslandschaft.de; themenkartei nach Ogiermann/Höbelheinrich.

13

Neun Städte und Sonderhaufen

Jürgen Wohlfarth mit Höbelheinrich; Berberich 1895.

14

Königshofen und Strafgericht

Berberich 1895, Kapitel V; Jürgen Wohlfarth, Bauernkrieg und TauberBischofsheim 1525.

15

Stadtordnung 1527

Berberich 1895, Kapitel VI; Jürgen Wohlfarth; themenkartei nach Ogiermann.

16

Offene Präzisierung

Direkter Abgleich mit Ogiermann und Höbelheinrich bleibt für Tagesdaten, Hinrichtungen, rechtliche Folgen und Gewichtung der Quellen vorrangig.

17

Marktplatzentscheidung 1525

Ogiermann in Tauberbischofsheim 1200-Jahr-Feier 1955; Wohlfarths Auswertung: öffentliche Gemeindeentscheidung auf dem Marktplatz, Wahl der Hauptleute und Übergang in eine aktive Aufstandsrolle.

18

Strafgericht und Unterwerfung

Ogiermann 1955: zwölf hingerichtete Haupträdelsführer, Unterwerfungsurkunde von Bürgermeister, Rat, Gemeinde und Gamburg am 13. Juni 1525.

19

Rechteverlust 1527

Ogiermann 1955 und Wohlfarth: Verlust von Privilegien, Freiheiten, Selbstverwaltung und Bündnisfähigkeit; Genehmigungspflicht für Zunft-, Bruderschafts- und Viertelversammlungen.

20

Waffenabgabe nach dem Strafgericht

Berberich 1895, Bauernkriegskapitel: Nach dem Strafgericht sollte die Stadt Wehr und Harnisch auf das Schloss bringen. Der Vorgang ist als Entzug bürgerlicher Wehrfähigkeit zu lesen.

21

20. Pfennig und Strafsteuer

Ogiermann 1955 nach Mainzer Domkapitelsprotokollen vom 22. und 25. Juni 1527: Kosten des Erzstifts, Umdeutung von Strafe zu Hilfe beziehungsweise Steuer und Ansatz des 20. Pfennigs.

22

Stadtordnung als Machtbeleg

Berberich 1895, Auszug aus der neuen Stadtordnung; Ogiermann 1955, Abdruck und Auswertung der Stadtordnung 1527: Rat, Gericht, Rentmeister, Bruderschaften, Zünfte, Weinhandel, Jahrmärkte, Stadtbau und Kellereigefälle.

23

Bauernkrieg als Machtverschiebung

Quellenbasis: Bauernkriegseite, Marktplatz, Schloss, Stadtmauer, Kurmainz, Berberich, Wohlfarth, Ogiermann und Höbelheinrich.

24

Bauernkrieg und Stadtordnung als Folgeketten

Quellenbasis: Bauernkrieg/Stadtordnung, Kurmainz/Stadtwerdung, Marktplatz, Quellenstatus und Stadtgeschichte-Index.